Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 3 K 1901/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3559) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Anspruch des Lehrers auf ein Arbeitszimmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aus der Fürsorgepflicht seines Dienstherrn hergeleiteter Anspruch eines Lehrers auf Bereitstellung eines Arbeitszimmers nebst Büromaterialien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; LBG § 98
Kein Anspruch des Lehrers auf Arbeitszimmer in der Schule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Kein Arbeitszimmer für Lehrer in der Schule
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Kein Arbeitszimmer für Lehrer in der Schule
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 3 K 1901/07
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82
Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer
Auszug aus VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 3 K 1901/07
Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn können keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die im Gesetz selbst speziell und abschließend geregelt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.09.1983 - 2 B 148/82 -, juris m. w. Nachw.).
- LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 6 Sa 1114/08
Aufwendungsersatzanspruch eines Lehrers für sein häusliches Arbeitszimmer nebst …
Das entspricht auch der Sichtweise im Bereich der verbeamteten Lehrer (vgl. nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08 - ZBR 2009, 307 bis 308; BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148/82 - DÖD 1984, 92 bis 93; VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 3 K 1901/07 - nicht veröffentlicht, siehe daher juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 659/08
Kein Anspruch des Lehrers auf abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten …
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Januar 2008 - 3 K 1901/07 - wird abgelehnt.